Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Arvento Sonnenschutz GmbH
Am Rainbach 18 · 6340 Baar · Schweiz

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Arvento Sonnenschutz GmbH.

Dies umfasst insbesondere Beratung, Verkauf, Lieferung, Montage, Demontage, Reparatur, Wartung und Service von Sonnen- und Wetterschutzanlagen sowie Insektenschutz und Innenbeschattungen.

Dazu gehören insbesondere Lamellenstoren, Rollläden, Markisen, Senkrechtbeschattungen, Pergola-Markisen, textile Beschattungen, Insektenschutz sowie zugehörige Antriebe, Steuerungen und Zubehör.

Individuelle Vereinbarungen in Offerten, Auftragsbestätigungen oder anderen schriftlichen Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Es gilt Schweizer Recht.

2. Offerten und Vertragsabschluss

Offerten der Arvento Sonnenschutz GmbH sind, sofern in der jeweiligen Offerte nichts anderes angegeben ist, 60 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.

Ein Vertrag kommt insbesondere durch schriftliche oder elektronische Annahme einer Offerte, Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung oder anderweitige eindeutige Auftragserteilung zustande.

Änderungen nach Auftragserteilung bezüglich Masse, Farbe, Material, Bedienung, Antrieb, Montageart, Zubehör oder sonstiger Ausführung können Mehrkosten und Terminverschiebungen verursachen. Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil der ursprünglichen Offerte sind, werden separat beziehungsweise nach Aufwand verrechnet.

3. Massanfertigungen und Stornierungen

Ein grosser Teil der von Arvento gelieferten Produkte wird individuell nach Mass und entsprechend den Kundenwünschen hergestellt.

Nach erfolgter Bestellung beziehungsweise Produktionsfreigabe können solche Produkte grundsätzlich nicht mehr kostenlos geändert oder storniert werden.

Bei einer Stornierung nach Auftragserteilung werden bereits entstandene Planungs-, Bestell-, Material-, Produktions-, Transport- und sonstige Kosten dem Auftraggeber verrechnet.

Ist eine kundenspezifische Anlage bereits produziert oder kann die Bestellung beim Hersteller nicht mehr storniert werden, kann Arvento die daraus entstandenen Kosten bis zur Höhe des vereinbarten Preises in Rechnung stellen. Dies gilt insbesondere für Anlagen mit individuellen Massen, Sonderfarben, speziell bestellten Stoffen oder kundenspezifischer Ausstattung.

4. Preise

Massgebend sind die Preise der jeweiligen Offerte beziehungsweise Auftragsbestätigung.

Sofern nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die Preise inklusive der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.

Nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthaltene Arbeiten sowie bei der Offertstellung nicht erkennbare oder unvorhersehbare Mehraufwendungen können zusätzlich verrechnet werden. Dies betrifft beispielsweise zusätzliche Anpassungsarbeiten, erschwerte Zugänglichkeit, ungeeigneten Montageuntergrund, verdeckte Hindernisse, zusätzliche Bohrungen oder Durchbrüche sowie zusätzliche Anfahrten oder Arbeitsunterbrechungen, die Arvento nicht zu vertreten hat.

5. Masse und Aufmass

Werden die Masse durch Arvento aufgenommen, bilden diese grundsätzlich die Grundlage für die Bestellung und Fertigung.

Werden Masse, Pläne oder technische Angaben vom Auftraggeber, Architekten, Bauleiter oder anderen Dritten zur Verfügung gestellt, liegt die Verantwortung für deren Richtigkeit beim Auftraggeber beziehungsweise dem jeweiligen Ersteller.

Ändern sich nach dem Aufmass bauliche Gegebenheiten, Fenster, Fassaden, Anschlüsse oder andere für die Montage relevante Voraussetzungen, muss Arvento vor der Bestellung beziehungsweise Montage darüber informiert werden. Erforderliche Nachmessungen oder Anpassungen können zusätzlich verrechnet werden.

6. Farben, Materialien und technische Abweichungen

Farbdarstellungen auf Bildschirmen, Fotos, Prospekten und Druckunterlagen können vom tatsächlichen Produkt abweichen. Massgebend sind die jeweiligen Original-Farb-, Material- und Stoffmuster des Herstellers.

Bei Nachlieferungen, Ersatzteilen oder Reparaturen können geringfügige Farb-, Struktur- und Glanzgradabweichungen gegenüber bestehenden oder früher gelieferten Produkten auftreten. Solche technisch oder produktionsbedingt unvermeidbaren Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

Sonderfarben und Sonderanfertigungen können mit Mehrkosten und längeren Lieferzeiten verbunden sein.

7. Liefer- und Montageterminen

Angegebene Lieferzeiten und Montageterminen sind grundsätzlich Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesichert wurden.

Eine angegebene Lieferfrist beginnt erst, wenn sämtliche für die Bestellung erforderlichen Angaben wie Masse, Farbe, Ausführung, Bedienung und technische Details geklärt sowie vereinbarte Akontozahlungen eingegangen sind.

Verzögerungen durch Hersteller oder Lieferanten, Materialengpässe, Transportprobleme, höhere Gewalt, aussergewöhnliche Witterungsverhältnisse, behördliche Massnahmen oder andere von Arvento nicht zu vertretende Ereignisse können zu einer entsprechenden Verschiebung führen. Arvento informiert den Auftraggeber über wesentliche bekannte Verzögerungen.

8. Voraussetzungen für die Montage

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Arbeits- und Montagebereiche zum vereinbarten Termin frei zugänglich sind und die Arbeiten sicher ausgeführt werden können.

Der Montageuntergrund muss ausreichend tragfähig und für die vorgesehene Befestigung geeignet sein.

Sofern nicht ausdrücklich in der Offerte enthalten, gehören insbesondere folgende Arbeiten beziehungsweise Leistungen nicht zum Leistungsumfang: Gerüste, Hebebühnen oder besondere Zugangseinrichtungen; Elektroinstallationen an der festen Gebäudeinstallation; Maurer-, Gipser-, Maler-, Schreiner- und Abdichtungsarbeiten; das Verschliessen oder Ausbessern bestehender Bohrlöcher und Fassadenschäden sowie andere bauseitige Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten.

Sind für eine fachgerechte Montage zusätzliche, bei der Offertstellung nicht erkennbare Arbeiten notwendig, werden diese nach Rücksprache beziehungsweise bei geringfügigem Zusatzaufwand nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

9. Verdeckte Leitungen und Installationen

Der Auftraggeber hat Arvento vor Beginn der Arbeiten auf bekannte elektrische Leitungen, Wasserleitungen, Heizungsleitungen, Rohre, Installationen oder andere verdeckte Einrichtungen im Montagebereich hinzuweisen.

Pläne und Informationen über verdeckte Installationen sind Arvento, soweit vorhanden, vor Arbeitsbeginn zur Verfügung zu stellen.

Für Schäden an Leitungen oder Installationen, deren Lage nicht erkennbar war und Arvento nicht mitgeteilt wurde, haftet Arvento nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

10. Elektroarbeiten

Elektrische Sonnen- und Wetterschutzanlagen werden im Rahmen des vereinbarten und gesetzlich zulässigen Leistungsumfangs montiert und in Betrieb genommen.

Arbeiten an der festen elektrischen Gebäudeinstallation, die gesetzlich einem entsprechend berechtigten Elektrofachbetrieb vorbehalten sind, sind nicht Bestandteil der Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Erforderliche Elektroarbeiten können durch den Auftraggeber organisiert oder nach Absprache durch einen entsprechenden Fachbetrieb ausgeführt werden.

11. Demontage bestehender Anlagen

Bei Reparaturen, Ersatzanlagen und Umbauten kann die Demontage bestehender Anlagen oder Bauteile notwendig sein.

Insbesondere bei älteren, korrodierten, spröden, verwitterten, verklebten oder bereits vorgeschädigten Bauteilen können bei einer fachgerechten Demontage Beschädigungen nicht immer ausgeschlossen werden.

Arvento haftet nicht für unvermeidbare Beschädigungen aufgrund des bestehenden Zustands der Anlage oder des Bauwerks, soweit Arvento diese nicht schuldhaft verursacht hat.

Ausbesserungen an Fassade, Verputz, Farbe, Holz, Fensterrahmen oder anderen angrenzenden Bauteilen sind nur Bestandteil des Auftrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

12. Reparatur- und Servicearbeiten

Bei Reparaturen und Servicearbeiten lässt sich der genaue Umfang eines Defekts häufig erst nach Prüfung, Öffnung oder Demontage der Anlage feststellen.

Nicht vorhersehbare Zusatzarbeiten und erforderliche Ersatzteile werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet, sofern kein verbindlicher Pauschalpreis vereinbart wurde.

Kann eine Reparatur beispielsweise wegen nicht mehr lieferbarer Ersatzteile, fehlender Kompatibilität oder des Zustands der Anlage nicht durchgeführt werden, können bereits erbrachte Leistungen wie Anfahrt, Fehlersuche, Diagnose, Demontage und Arbeitszeit trotzdem verrechnet werden.

Bei älteren Anlagen kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass Ersatzteile noch verfügbar oder mit der bestehenden Anlage kompatibel sind.

13. Zusatzarbeiten

Stellt sich während der Ausführung heraus, dass zusätzliche Arbeiten notwendig oder vom Auftraggeber gewünscht sind, die nicht Bestandteil der ursprünglichen Offerte waren, werden diese zusätzlich verrechnet.

Soweit möglich, wird der Auftraggeber vor grösseren Zusatzarbeiten informiert. Kleinere Arbeiten, die zur fachgerechten Fertigstellung notwendig sind und bei Auftragserteilung nicht vorhersehbar waren, können nach tatsächlichem Aufwand verrechnet werden.

14. Abnahme und Mängel

Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftraggeber die ausgeführten Leistungen innerhalb angemessener Frist zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind Arvento möglichst umgehend mitzuteilen.

Berechtigte Mängel werden innerhalb einer angemessenen Frist geprüft und behoben. Arvento ist grundsätzlich Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben, bevor der Auftraggeber eine Behebung durch Dritte veranlasst.

15. Gewährleistung und Garantie

Für von Arvento gelieferte und montierte Produkte gelten die gesetzlichen beziehungsweise vertraglich vereinbarten Gewährleistungsbestimmungen sowie allfällige weitergehende Garantien der jeweiligen Hersteller.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Schäden oder Störungen infolge normaler Abnutzung und Verschleiss, unsachgemässer Bedienung, fehlender Wartung, Veränderungen oder Reparaturen durch Dritte sowie äusserer Einwirkungen.

Dies gilt insbesondere für Schäden durch Sturm, Hagel, Schnee, Eis oder andere aussergewöhnliche Witterungseinflüsse, soweit diese nicht auf einen von Arvento zu vertretenden Mangel zurückzuführen sind.

Sonnen- und Wetterschutzanlagen sind entsprechend den Bedienungs- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Herstellers zu verwenden.

Bei Markisen und textilen Beschattungen können technisch bedingte Erscheinungen wie geringfügige Wellen, Falten, Wickelspuren oder Nahtabzeichnungen auftreten. Soweit diese innerhalb der branchenüblichen beziehungsweise herstellerseitigen Toleranzen liegen, stellen sie keinen Mangel dar.

Für Garantie- und Nachbesserungsarbeiten muss ein sicherer und zumutbarer Zugang zur Anlage gewährleistet sein.

16. Zahlungsbedingungen

Sofern in der Offerte oder Auftragsbestätigung keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, gelten folgende Regelungen:

Bei Aufträgen mit einem Gesamtwert unter CHF 10'000.- ist der Rechnungsbetrag nach Abschluss der Arbeiten innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen.

Bei Aufträgen mit einem Gesamtwert ab CHF 10'000.- gelten grundsätzlich folgende Zahlungsbedingungen:

50 % Akontozahlung bei Auftragserteilung
50 % nach Abschluss der Arbeiten beziehungsweise Rechnungsstellung

Bei besonders materialintensiven Aufträgen, Sonderanfertigungen oder grösseren Projekten können in der jeweiligen Offerte abweichende Akonto- oder Teilzahlungen vereinbart werden.

Arvento kann die Bestellung beziehungsweise Produktionsfreigabe kundenspezifischer Produkte vom Eingang der vereinbarten Akontozahlung abhängig machen.

Bei Zahlungsverzug ist Arvento berechtigt, den gesetzlichen Verzugszins sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen. Bei ausstehenden fälligen Zahlungen kann Arvento weitere Lieferungen, Bestellungen oder Arbeiten bis zum Zahlungseingang aussetzen.

17. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben, soweit rechtlich zulässig, bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Arvento Sonnenschutz GmbH. Arvento ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen eintragen zu lassen.

18. Terminverschiebungen durch den Auftraggeber

Kann ein vereinbarter Montage- oder Servicetermin aufgrund von Umständen auf Seiten des Auftraggebers nicht durchgeführt werden, ist Arvento möglichst frühzeitig zu informieren.

Entstehen durch eine kurzfristige Absage, fehlenden Zugang, nicht abgeschlossene Vorarbeiten oder andere vom Auftraggeber zu vertretende Umstände zusätzliche Anfahrts-, Personal- oder sonstige Kosten, können diese verrechnet werden.

19. Beizug von Dritten

Arvento ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags geeignete Hersteller, Lieferanten, Subunternehmer oder spezialisierte Fachbetriebe beizuziehen.

20. Haftung

Arvento haftet für Schäden nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

Für Schäden aufgrund ungeeigneter oder nicht erkennbarer baulicher Voraussetzungen, nicht mitgeteilter verdeckter Installationen, unsachgemässer Bedienung, Eingriffen durch Dritte oder aussergewöhnlicher äusserer Einwirkungen haftet Arvento nur, soweit der Schaden von Arvento schuldhaft verursacht wurde.

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.

21. Datenschutz

Personendaten werden entsprechend der Datenschutzerklärung der Arvento Sonnenschutz GmbH sowie den anwendbaren schweizerischen Datenschutzbestimmungen bearbeitet. Die Datenschutzerklärung ist auf der Website von Arvento abrufbar.

22. Änderungen der AGB

Arvento kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für zukünftige Geschäftsbeziehungen anpassen. Für einen bereits abgeschlossenen Auftrag gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarte Fassung.

23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Es gelten die gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstände. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, ist Baar, Kanton Zug, Gerichtsstand.

Arvento Sonnenschutz GmbH
Am Rainbach 18
6340 Baar
Schweiz

Telefon: 076 255 54 24
E-Mail: info@arvento-storen.ch

Stand: September 2026